Märkte

Zum Start vier Länder

Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Spanien haben jeweils ihren eigenen Weg für Fachkräfte von außerhalb der Europäischen Union. Hier sehen Sie im Überblick, wie jeder davon funktioniert.

Diese Seiten dienen der Orientierung, nicht der Rechtsberatung.

Vorschriften ändern sich, und jeder Fall hängt vom Beruf, von der Qualifikation, vom Gehalt und vom Vertrag ab. Wir prüfen jede Anforderung anhand der offiziellen Quellen des Ziellandes, bevor etwas eingereicht wird.

Deutschland

Für Fachkräfte gelten das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Aufenthaltsgesetz.

  • Aufenthaltstitel

    Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte

    Nach §§ 18a und 18b Aufenthaltsgesetz, für Personen mit einer anerkannten Berufsausbildung oder einem anerkannten Hochschulabschluss.

  • Anerkennung

    Anerkennung der Qualifikation

    Die zuständige Stelle prüft im Anerkennungsverfahren, ob die ausländische Qualifikation dem entsprechenden deutschen Abschluss gleichwertig ist.

  • Zustimmung

    Bundesagentur für Arbeit

    Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung zu; der Arbeitgeber kann ihre Zustimmung vorab beantragen (Vorabzustimmung).

  • Tempo

    Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

    Der Arbeitgeber kann bei der zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG einleiten; anschließend folgt ein nationales Visum (D) bei der deutschen Auslandsvertretung in Indien.

Unser Beitrag: Unterlagen, Übersetzungen und Anerkennungsunterlagen der Bewerbenden, in Indien vorbereitet; auf Wunsch Unterstützung bei Ihrem Antrag.

Frankreich

Die Beschäftigung von Arbeitskräften von außerhalb der EU richtet sich nach dem Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA).

  • Genehmigung

    Arbeitserlaubnis

    Der Arbeitgeber beantragt die autorisation de travail online über die Plattform ANEF.

  • Arbeitsmarkt

    Mangelberufe

    Stellen auf der regionalen Liste der métiers en tension sind von dem Nachweis befreit, dass vor Ort keine geeigneten Bewerbenden gefunden werden konnten.

  • Visum

    Visum für einen langfristigen Aufenthalt

    Nach der Genehmigung beantragt die Fachkraft beim französischen Konsulat in Indien ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS).

  • Ankunft

    OFII

    Das Visum wird nach der Ankunft online validiert, und die Fachkraft wird vom Office français de l'immigration et de l'intégration empfangen.

Unser Beitrag: Unterlagen, Übersetzungen und Anerkennungsunterlagen der Bewerbenden, in Indien vorbereitet; auf Wunsch Unterstützung bei Ihrem Antrag.

Die Niederlande

Die Beschäftigung von Arbeitskräften von außerhalb der EU richtet sich nach dem niederländischen Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern (Wet arbeid vreemdelingen) und den Regeln des IND.

  • Genehmigung

    Kombinierte Genehmigung (GVVA)

    Für eine Beschäftigung von mehr als 90 Tagen eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, beantragt beim IND.

  • Kurzaufenthalte

    Arbeitserlaubnis (TWV)

    Für eine Beschäftigung von bis zu 90 Tagen eine Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom UWV.

  • Arbeitsmarkt

    Prüfung durch das UWV

    Das UWV prüft, ob die Stelle innerhalb der Niederlande oder der EU besetzt werden könnte, sofern keine Ausnahme gilt.

  • Referent

    Anerkannter Referent

    Ein vom IND anerkannter Arbeitgeber (erkend referent) durchläuft ein schnelleres Verfahren; das Einreisevisum (MVV) wird, wo erforderlich, in Indien abgeholt.

Unser Beitrag: Unterlagen, Übersetzungen und Anerkennungsunterlagen der Bewerbenden, in Indien vorbereitet; auf Wunsch Unterstützung bei Ihrem Antrag.

Spanien

Die Beschäftigung von Arbeitskräften von außerhalb der EU richtet sich nach dem durch das Königliche Dekret 1155/2024 erlassenen Reglamento de Extranjería.

  • Genehmigung

    Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

    Der Arbeitgeber beantragt bei der Oficina de Extranjería die erstmalige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für abhängig Beschäftigte (cuenta ajena).

  • Arbeitsmarkt

    Schwer zu besetzende Berufe

    Für Stellen im Catálogo de ocupaciones de difícil cobertura entfällt die Arbeitsmarktprüfung; bei anderen muss nachgewiesen werden, dass vor Ort keine geeigneten Bewerbenden gefunden wurden.

  • Visum

    Arbeitsvisum des Konsulats

    Nach der Genehmigung beantragt die Fachkraft das Arbeitsvisum beim spanischen Konsulat in Indien.

  • Ankunft

    Anmeldung und TIE

    Nach der Ankunft folgen die Anmeldung bei der Sozialversicherung und der Ausländerausweis (TIE).

Unser Beitrag: Unterlagen, Übersetzungen und Anerkennungsunterlagen der Bewerbenden, in Indien vorbereitet; auf Wunsch Unterstützung bei Ihrem Antrag.

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